Donnerstag, 23.02.2012
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Deutscher Druckdienst
Zur Mesche 5b
16816 Neuruppin

Hotline:
Telefon: 03391 - 403312
Fax: 03391 - 403316
eMail: info@deutscher-druckdienst.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen





Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines
Vertragspartner für im Rahmen des Online-Angebots ist die P-TEX UG (haftungsbeschränkt) Nachfolgend P-TEX genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Ortner, Zur Mesche 5b, 16816 Neuruppin, Handelsregister Amtsgericht Neuruppin, HRB 8618 NP.
Sämtliche Lieferungen von P-TEX an den Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zwischen P-TEX und dem Kunden zugrunde und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn P-TEX diese schriftlich anerkannt hat.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf den Webseiten der P-TEX enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei P-TEX zu bestellen.
(2) Der Kunde stellt per Web-Formular auf den Webseiten der P-TEX oder auf anderem Weg (z.B. Fax, E-Mail, Telefon) eine Anfrage an die P-TEX. In der Anfrage sind Art und Farbe des gewünschten Produkts, Stückzahlen, Drucktext bzw. Motiv, gewünschte Lieferzeit sowie die Kundendaten anzugeben. Die Anfrage stellt kein rechtsverbindliches Angebot an P-TEX dar.
Auf Grundlage der Anfrage erstellt P-TEX eine oder mehrere rechtlich unverbindliche und freibleibende Angebotsvorlagen und sendet diese an den Kunden.
(3) Der Kunde erklärt sein Vertragsangebot, indem er eine von ihm unterschriebene Angebotsvorlage an P-TEX sendet; Kontaktdaten unter http://www.deutscher-druckdienst.de/kontakt. Die Produktvorschau von Motiven und Produkten auf der Angebotsvorlage sind für beide Vertragsparteien unverbindlich und dienen ausschließlich der Voransicht. Eine beiderseits verbindliche und endgültige Produkt- und Motivgestaltung wird erst im weiteren Verlauf der Bestellung durch die genaue Produkt- und Motivgestaltung infolge von Auftragsklarheit und Korrekturabzug (siehe §§ 4 und 5) festgelegt. Die erst zu konkretisierende Produkt- und Motivgestaltung im Rahmen der späteren Vertragsausgestaltung hat keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Kundenangebots im Übrigen.
Die P-TEX sendet dem Kunden nach dessen Vertragsangebot unverzügliche eine Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass eine Bestellung bei P-TEX eingegangen ist.
(4) Der Vertrag wird geschlossen, indem P-TEX innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang die Annahme gegenüber dem Kunden erklärt. Die Annahmeerklärung kann auch mit der Bestellbestätigung zusammenfallen, wenn dies durch P-TEX ausdrücklich so erklärt wird. Die Details der Bestellung können darüber hinaus nicht online eingesehen werden.
(5) P-TEX ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn im Rahmen des Bestell- und Produktionsprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv oder den Drucktext Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn P-TEX die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere indem P-TEX es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.
(7) P-TEX ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn das vom Kunden erst nach Vertragsschluss gelieferte Druckmotiv nicht der inhaltlichen und gestalterischen Beschreibung entspricht, welche vom Kunden in der Angebotsvorlage genannt wurde.

§ 3 Grafiklieferung / Aufbereitung
(1) Der Kunde hat P-TEX druckfähige Druckgrafiken für die entsprechende Veredlungsart zu übermitteln.
Stellt P-TEX fest, dass die gewünschten Produkte aufgrund der Grafiklieferung nicht bedruckbar sind, benachrichtigt die P-TEX den Kunden unverzüglich.
Im Übrigen ist der Kunde für die von Ihm übermittelten Druckgrafiken allein verantwortlich.
(2) P-TEX bearbeitet die Druckgrafiken nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die Bearbeitung entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten.
(3) Der Kunde hat kein Herausgaberecht bzgl. der Druckvorlagen (z.B. Filme, Siebe) oder Computer-Stickprogrammen, welche P-TEX für die Vertragsausgestaltung benutzt, soweit keine andere Vereinbarung hierzu geschlossen wurde.

§ 4 Auftragsklarheit
(1) Auftragsklarheit bezüglich des Druckauftrags liegt vor, wenn
a) die vom Kunden zu liefernden Druckvorlagen als druckfähige Grafiken (Vektoren) bzw. hochauflösende Pixelgrafiken (mind. 300 dpi Auflösung, in Originalgröße) vorliegen und keine Nachbearbeitung entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 erfolgt bzw. notwendig ist,
b) die zu druckenden Farben in Pantonewerten / HKS angegeben sind, bzw. die Farben durch den Kunden infolge des Korrekturabzugs (siehe § 5) bestätigt sind und
c) die bestellten Produkte genau definiert sind (Bestellmenge, Größen, Farben), soweit sich dies nicht schon aus dem Vertragsangebot des Kunden gemäß nach § 2 Abs. 3 ergibt.
(2) P-TEX wird den Kunden informieren, wenn Auftragsklarheit vorliegt.

§ 5 Korrekturabzug
(1) Vor Beginn der Produktion erhält der Kunde von P-TEX einen Korrekturabzug.
(2) Der Korrekturabzug ist vom Kunden genau zu prüfen. Ist der Kunde mit dem Korrekturabzug einverstanden, erteilt er P-TEX die Druckfreigabe. Andernfalls hat der Kunde seinen Änderungsvorschlag darzulegen.
(3) Mit Zusendung des freigegebenen Korrekturabzugs an P-TEX wird eine verbindliche Produkt- und Motivgestaltung durch den Kunden festgelegt. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend dem freigegebenen Korrekturabzug wird P-TEX unverzüglich mit der Produktion der Vertragsgegenstände beginnen.
(4) Änderungen in der Produkt- und Motivgestaltung nach freigegebenem Korrekturabzug sind nur gegen Erstattung der bis dahin anfallenden Kosten möglich, soweit der Kunde die Änderung zu vertreten hat.

§ 6 Muster
(1) Pro Kunde und Auftrag können bis zu fünf Muster zur 14-tägigen Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf des Ansichtszeitraums sind die Muster an P-TEX zurückzusenden oder gemäß der beigelegten Rechnung zu bezahlen. Im Falle der Rücksendung hat der Kunde die Rücksendekosten zu übernehmen. Unfreie Sendungen des Kunden werden nicht angenommen.
(2) Werden Muster gemäß Abs. 1 Satz 2 bezahlt, gelten die Vorschriften über Gewährleistung (§ 11) und Widerruf (§ 13).
(3) Abweichungen in der gelieferten vertragsgegenständlichen Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichungen nicht handelsüblich sind und nicht in der Natur der verwendeten Materialien liegen.

§ 7 Lieferung / Versand
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb von circa 10 Werktagen nach Auftragsklarheit (§ 4) und Bestätigung des Korrekturabzugs durch den Kunden (§ 5); für Express-Versendungen beträgt die Lieferfrist circa 7 Werktage. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Abweichende Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von der
P-TEX schriftlich und ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, Lieferung ins Ausland auf Anfrage.
(3) Geliefert wird durch einen von P-TEX zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Versandkostenpauschale zu tragen, welche vom Bestellwert, von dem Ort, an den geliefert werden soll, und der Versandart abhängig ist.
(4) P-TEX ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn
a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

§ 8 Preise
(1) Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insb. Mehrwertsteuern. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Versandkosten nach § 7 Abs. 3 werden gesondert in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.

§ 9 Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung oder per Vorkasse.
(2) Kaufpreis und Versandkosten werden 14 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware ohne Abzug fällig. Die Regelung des §§ 447 BGB bleibt hiervon unberührt.
(3) P-TEX ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen:
a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf P-TEX seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu P-TEX erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen des Kunden nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) P-TEX berechnet dem Kunden für Mahnungen nach Fälligkeit seiner Zahlungsverpflichtung, mit Ausnahme einer verzugsbegründenden Mahnung, eine Pauschale von 3 € pro Mahnung. Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass P-TEX ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. P-TEX behält sich weitergehende Ansprüche infolge der Nichtzahlung ausdrücklich vor.
(6) Wird der Vertrag durch den Kunden auf seine Veranlassung mit Zustimmung von P-TEX storniert, ohne dass ihm ein gesetzliches Recht zur Lösung vom Vertrag zusteht, so ist der Kunde zur Zahlung eines Reugeldes in Höhe von 25% des Nettoauftragswertes verpflichtet.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der P-TEX zustehenden Forderungen Eigentum der P-TEX.
(2) Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB gelten die folgenden Absätze 3 bis 6.
(3) P-TEX behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(4) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(5) Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der Forderung von P-TEX zur Sicherheit an P-TEX ab. P-TEX nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 4 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben P-TEX ermächtigt. P-TEX verpflichtet sich, die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber P-TEX nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann P-TEX verlangen, dass der Käufer P-TEX die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) P-TEX wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 15% übersteigt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn pfleglich zu behandeln.

§ 11 Gewährleistung
(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
(2) Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von §12.
(3) Im Falle von Rücksendungen aufgrund von Mängeln wird P-TEX auch die Portokosten übernehmen.
(4) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Käufers nach Maßgabe des § 12 gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung P-TEX richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet P-TEX bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 Darüber hinaus haftet P-TEX bei einfacher Fahrlässigkeit nur für:
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit P-TEX einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung der P-TEX in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der P-TEX.

§ 13 Belehrung und Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
(1) Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

P-TEX UG (haftungsbeschränkt)
Zur Mesche 5b
16816 Neuruppin
Deutschland
oder per Fax an: +49 (0) 3391/403319
oder per E-Mail an: info@deutscher-druckdienst.de


Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Produkte, die mit den Motiven oder Text auf Wunsch des Kunden bedruckt werden. Da P-TEX nach dem Kulanzprinzip handelt, sind Ausnahmen möglich.
(3) Wird der Vertrag im Ganzen widerrufen, so trägt P-TEX auch die Versandkosten der Ware zum Verbraucher (Hinsendekosten).

§ 14 Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung

(1) Der Kunde gewährleistet gegenüber P-TEX, dass von ihm gelieferte Druckmotive und -texte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Strafvorschriften und Regelungen zum Schutz der Jugend) verstoßen.
(2) Der Kunde wird P-TEX von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen gegen P-TEX geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Unter den gleichen Voraussetzungen erstattet der Kunde P-TEX alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

§ 15 Technische und gestalterische Abweichungen
P-TEX behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich handelsübliche Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.

§ 16 Datenschutz

P-TEX verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von P-TEX zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von P-TEX vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von P-TEX über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 17 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz der P-TEX.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Geschäftssitz der P-TEX Gerichtsstand. P-TEX ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl der P-TEX an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Fassung 02/2010